Zollkennzeichen

Zollkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Exportkennzeichen… Drei unterschiedliche Begriffe, und doch stehen sie alle für ein und dasselbe: Ein Kennzeichen zum Überführen eines Fahrzeugs über die deutsche Landesgrenze.

Benötigte Unterlagen für Kennzeichen:

 Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein oder ausländische Fahrzeugpapiere

 Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass

 Amtliche Fahrzeugkennzeichen (Fahrzeug ist noch angemeldet)
oder grüne Abmeldebescheinigung bei vorübergehender Stilllegung
oder den Vermerk der Abmeldung im Fahrzeugschein (Fahrzeug ist abgemeldet)

 Gültige Hauptuntersuchung (HU) bis zum letzten Monat der Ausfuhr (Dauer der HU muss mindestens Versicherungsdauer sein)

 Vollmacht

 Versicherungsbestätigung (gelbe Karte dreifach)

 Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, wenn durch eine Firma beantragt

 Einzugsermächtigung für Finanzamt (Download => SEPA + Vollmacht.PDF)